Erklärung zur Barrierefreiheit




Einleitung und Geltungsbereich

123GOLD ist bestrebt, die Website www.123gold.de gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.123gold.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.123gold.de ist aktuell teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Einzelne Funktionen und Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei und werden fortlaufend überprüft und verbessert.


Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne Bilder können noch ohne Alternativtext sein.
- Eingebettete Videos verfügen teilweise nicht über Untertitel.
- Der Trauring-Konfigurator ist für Screenreader nicht barrierefrei bedienbar.
- Historische Inhalte können Barrieren aufweisen, deren Anpassung einen hohen Aufwand bedeutet


Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Bestimmte komplexe Funktionalitäten, insbesondere im Ring-Konfigurator und bei älteren Inhalten, können derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Die technische Umsetzung wird kontinuierlich geprüft.


Barrieren melden, Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf www.123gold.de auffallen, senden Sie bitte eine E-Mail an:
support@conftec.de
Telefon: +49 6172 592390
Adresse: Daimlerstr. 12, 61352 Bad Homburg v.d.H.
Beschreiben Sie bitte, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie ein Problem festgestellt haben. Ihr Feedback wird vertraulich behandelt und den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechend verarbeitet


Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit im digitalen Bereich ist:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Name: Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de


Durchsetzungsstelle und weitere Hinweise

Sollten Sie auf Mitteilungen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Marktüberwachungsbehörde kontaktieren. Änderungen und Verbesserungen an der Website werden in regelmäßigen Abständen dokumentiert.


Datum der Erklärung und Stand der Überprüfung

Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt und zuletzt überprüft. Sie wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.